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Schlichtung

Schlichtung ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Ein Schlichter ist ein unabhängiger Dritter, der die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung unterstützt.

 

Der Schlichter hat die Aufgabe, die Parteien dabei zu unterstützen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Er darf dabei keine eigenen Vorschläge machen, sondern muss die Parteien dazu ermutigen, selbst Lösungen zu entwickeln.

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Wenn die Parteien eine Lösung finden, wird diese in einem schriftlichen Schlichterspruch festgehalten. Der Schlichterspruch ist für die Parteien bindend.

Die Schlichtung ist eine gute Möglichkeit, Konflikte zu lösen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Sie bietet den Parteien die Möglichkeit, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

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